Auswanderung nach Brasilien

und Ansiedlung daselbst

geleitet durch den Central-Verein für Colonisation in Rio de Janeiro,

geregelt durch Gesetz der Kaiserlich Brasilianischen Regierung vom 26. September 1857.

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Die Brasilianische Regierung, geleitet von dem Wunsche eine große Anzahl freier Grundbesitzer zu erwerben, hat zur Herbeiziehung solcher Einwanderer die Bildung eines Central-Vereins genehmigt und denselben mit einem Capital von 1000 Contos, etwa 1,300,000 Gulden (742,857 Thaler) ausgestattet. Eine ungefähr gleiche Summe haben die Actionäre eingeschossen und so sind die Mittel des Vereins nun bedeutend genug, um seine Thätigkeit beginnen zu können.

Im April d. J. (1858) nehmen daher die regelmäßigen Expeditionen ihren Anfang und werden dafür tüchtige Bauern-Familien, welche folgende Nachweise bringen können, angenommen:

a. Geburtszeugnis,

b. Gesundheitsattest und Impfschein,

c. Leumdungszeugnis,

d. Auswanderungs-Erlaubnis der betreffenden Behörde und vollgültigen Reisepaß.

Handwerker sollen nur ausnahmsweise mitgenommen werden, da es, wie schon gesagt, sich

hauptsächlich darum handelt, freie Grundbesitzer zu gewinnen, weshalb auch die Regierung bestimmt hat, daß jede dazu taugliche Familie

1) entweder gleich Land erwerben,

2) oder solches in Erbpacht übernehmen,

oder auch während der ersten Jahre auf Halbpart- oder Lohn-Comtracte sich verdingen könne.

[...]

(LHAK: Best.: 441 Nr. 24215, S. 69)