Die Finanzierung der Überfahrt

[...] Um in jeder Beziehung die Einwanderer zu unterstützen, hat die Brasilianische Regierung [beschlossen] jeder Familie nach Umständen einen Theil oder das Ganze der Reisekosten ab Hamburg und aus dem Innern vorzuschießen, welcher Vorschuß in drei- bis vier jährlichen Terminen, vom abgelaufenen zweiten Jahre an, wieder erstattet werden soll. Bei Handwerkern und Tagelöhnern, deren Contrakte nur auf drei Jahre laufen sollen, werden die Abzüge monatlich gemacht. – Überdies ist auch beschlossen worden, jedem Einwanderer beiderlei Geschlechts, vom zehnten bis fünf und vierzigsten Jahre, eine kleine Vergütung von 18 Milreis (etwa 24 Gulden, oder Thlr. 14) und vom fünften bis zehnten Jahre, eine kleine Vergütung von 18 Milreis (etwa 24 Gulden, oder Thlr. 9) nach ihrer Ankunft in Rio de Janeiro u.s.w. in der Absicht zu machen, um mittelst dieser Spende die Kosten der Ueberfahrt und Niederlassung zu ermäßigen, wozu auch noch die unentgeldliche Beförderung der Kinder bis zum dritten Jahre von Hamburg aus zu rechnen ist. [...]

(Landeshauptarchiv Koblenz: Bestand: 44,  Nr. 24215, S. 69)